regeln die Angelegenheiten von psychisch kranken oder geistig behinderten (auch altersdementen) Menschen, die sich sonst nicht selbst helfen könnten.
stehen Menschen zur Seite, die in psychiatrischen Krankenhäusern zwangsweise untergebracht sind und vertreten sie im Unterbringungsverfahren vor Gericht.
vertreten Menschen in Alten-, Behinderteneinrichtungen und Krankenanstalten, die von Freiheitsbeschränkungen betroffen sind.